Wer als bildungsfern gilt, hat schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt. Eine Weiterbildung kann eine Chance zurück in den Beruf sein, wie bei der Qualifizierung zur Haushaltsfachkraft in Bochum.

Reportage zum heutigen Weiterbildungstag auf wdr.de: Hier klicken.

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Mit 9,3 Milliarden Euro subventioniert der Staat Niedriglöhne

Professor Gerhard Bosch ist Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen

Das Interview von Sylvia Koppelberg, das hier dokumentiert ist, wurde heute veröffentlicht auf der Internetseite der IG Metall.


Herr Bosch, stimmt es, dass Hartz-IV-Empfänger oft mehr Geld bekommen als Menschen, die ihr Einkommen selbst verdienen?

Nein. Das kann bei Familien mit vielen Kindern mal vorkommen. Aber das ist die Minderheit. Diese Überschneidungen muss es aber in Einzelfällen auch geben. Wir können Kinder ja nicht in absoluter Armut aufwachsen lassen.

Glauben Sie, dass Guido Westerwelle mit seiner Kampagne gegen Hartz-IV-Bezieher Arbeitnehmer anspricht?
Ich glaube, dass die Mehrheit ambivalent reagiert. Einerseits ist die Angst vor einem Abstieg in Hartz IV sehr verbreitet. Viele wissen, dass auch sie unverschuldet arbeitslos werden können. Andererseits kennt fast jeder irgendeinen Missbrauchsfall in der Nachbarschaft – auch wenn es nur Minderheiten sind, die den Sozialstaat missbrauchen.

Alle reden jetzt vom Lohnabstandsgebot, also davon, dass die untersten Löhne höher sein müssen als Hartz IV.
Es entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen – auch meinem, dass die, die arbeiten, mehr Geld bekommen sollten. Sinken Löhne, verfällt auch die Arbeitsmotivation. Studien belegen, dass Beschäftigte mit Niedriglöhnen weniger produktiv sind als andere.

Kann man Hartz IV denn überhaupt mit dem Lohn vergleichen?
Hartz IV ergibt sich aus der Pflicht des Sozialstaats, Menschen das Existenzminimum zu sichern, wenn sie aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage sind. Das tut er ja auch bei denen, die arbeiten. Dann nämlich, wenn sie so wenig Lohn erhalten, dass sie ihren Lebensunterhalt davon nicht bestreiten können. 1,3 Millionen Erwerbstätige bekommen Hartz IV. Das kostet den Staat pro Jahr 9,3 Milliarden Euro.

Für einen guten Zweck?
Weniger. Ein Großteil davon sind Subventionen an Unternehmen. Und zwar an solche, die zu den schlechtesten mit den übelsten Entlohnungspraktiken gehören. Die, die Arbeitnehmer zu den Arbeitsagenturen schicken und sagen: Holt Euch da den Rest. Das ist der große Missbrauch: Nicht der durch Hartz- IV-Empfänger, sondern durch schlechte Arbeitgeber. Darum gibt es in vielen Ländern Mindestlöhne, etwa in Großbritannien, wo der Finanzminister sagt: Die Lohnsubventionen werden zu teuer. Wir müssen Untergrenzen setzen, sonst nutzen die Unternehmen das aus.

Der Abstand zwischen Löhnen und Hartz IV sinkt seit einigen Jahren. Warum ist das so?
Das ist die Folge einer politisch gewollten Entwicklung, die vor allem die Konservativen, und gerade auch Westerwelle, immer unterstützt haben. Wenn sie das jetzt beklagen, ist das heuchlerisch. 6,5 Millionen Beschäftigte arbeiten im Niedriglohnsektor, von der Politik aktiv gefördert. Schuld daran sind nicht allein die Hartz-Gesetze, sondern auch Outsourcing und Privatisierungen von öffentlichen Dienstleistungen. In den privatisierten Dienstleistungen gelten keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Darum ist es für Unternehmen attraktiv, tarifgebundene Bereiche in tariflose Firmen auszulagern.

Was ist mit der Leiharbeit?
Auch sie spielt eine enorme Rolle. Etwa 520 Millionen Euro geben die Arbeitsagenturen jedes Jahr allein für ergänzendes Hartz IV für Leiharbeitnehmer aus. Jeder Anhänger des freien Wettbewerbs müsste empört darüber sein, dass solche Branchen subventioniert werden. Wenn der, der am schlechtesten bezahlt, auch noch Geld vom Staat dafür erhält, verzerrt das den Wettbewerb enorm.

Wie wirkt sich das auf das gesamte Lohnniveau aus?
In vielen Märkten wird der Wettbewerb nicht mehr durch den Versuch beherrscht, die besten Produkte oder Dienstleistungen zu bieten, sondern durch den Wettbewerb um die niedrigsten Kosten. Es gibt viele Beispiele, wo gut bezahlte Tätigkeiten konkurrieren mit nicht tariflichen in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat. Die Telekom zum Beispiel drückte in ihren Callcentern eine Lohnsenkung durch, indem sie damit drohte, andernfalls den Bereich auszulagern.

Alle Jahre wieder erleben wir Missbrauchs-Kampagnen. Was soll das?
Das ist Stimmungsmache. Es soll der Eindruck erweckt werden, nicht die Arbeitslosigkeit sei das Problem, sondern die Arbeitslosen. Und es geht um die Diskreditierung des Sozialstaats – um Eingriffe vorzubereiten. Westerwelle will bei der FDP-Klientel der gut verdienenden Selbstständigen punkten, denen er versprach, die Steuern zu senken, was er aber wohl kaum erfüllen kann.

Was tun?
Politiker wie Westerwelle wollen den Lohnabstand nicht durch höhere Löhne wieder vergrößern, sondern dadurch, dass die Hartz-IV-Sätze sinken. Das ist genau der falsche Weg. Wir brauchen ein Bündel von Änderungen. Erstens: einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro als unterste Grenze. Zweitens: gleiche Bezahlung für Leiharbeitnehmer. Drittens: Die Agenturen dürfen nicht mehr in Tätigkeiten vermitteln, die ein Mindestniveau beim Lohn unterschreiten. Außerdem sollten Minijobs auf eine Bagatellgrenze von etwa 200 Euro beschränkt werden. Öffentliche Aufträge sollten nur an tariftreue Betriebe gehen.

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Mehr als 800.000 Widersprüche und fast 143.000 Klagen wurden im letzten Jahr gegen Entscheidungen von Jobcentern eingereicht. Insgesamt wurde 2009 über 830.000 Widersprüche entschieden, 300.000 von ihnen wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Das entspricht einem Anteil von mehr als 36 Prozent.

Über mehr als 114.000 Klagen wurde entschieden, neun Prozent davon wurden per Urteil abgewiesen, sechs Prozent per Urteil ganz oder teilweise anerkannt. 85 Prozent endeten “auf sonstige Weise”, die Hälfte davon mit einem Erfolg für die Kläger. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Als Ursache für die hohen Erfolgsquoten von Widersprüchen und Klagen führt die Bundesregierung unter anderem an, dass viele Rechtsfragen erstmals gerichtlich geklärt würden und bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die Gerichte uneinheitlich entschieden. Mit anderen Worten: Vieles ist in den Hartz-Gesetzen einfach nicht geregelt. Als “krasses gesetzgeberisches Versagen” bezeichnet es zum Beispiel der Berliner Justizstaatssekretär Christoph Flügge von der SPD. CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer äußerte, dass kein Gesetz in den letzten zwanzig Jahren derart “schlampig” gemacht wurde.

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